1. Geltung
Die nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Besteller erkennt sie für den vorliegenden Vertrag. Jede abweichende Änderung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.
2. Angebote, Lieferung, Bestellung und Auftragsbestätigung
(1) Unsere Angaben sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Der Zwischenverkauf von fertigen Waren bleibt vorbehalten. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind. Dasselbe gilt für von uns zugesicherte Eigenschaften der Liefergegenstände. Zeichnungen, Ablichtungen, Maße, Gewichte, Farben und sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung.
(3) An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen usw. behält sich der Lieferant das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Angebote und Entwürfe usw. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebots sind sie unverzüglich zurückzugeben.
(4) Für Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Besteller ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Besteller über.
(5) Angeforderte Muster werden zum Einzelpreis zuzüglich Versandkosten berechnet. Rückgabe oder Umtausch sind ausgeschlossen. Wird im Einzelfall die Rückgabe von Mustern von uns dennoch akzeptiert, erfolgt eine Gutschrift lediglich in Höhe des Warenwertes abzüglich 15% Handlingskosten, mindestens Euro 5,00. Versandkosten werden nicht gutgeschrieben.
(6) Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn es handelt sich ausdrücklich um einen Fixtermin. Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tage, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist. Dazu gehören auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung und der Erteilung der Genehmigung durch Behörden oder Dritte.
(7) Die Lieferzeit verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik, Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferanten liegen, z. B. bei Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Zulieferern des Lieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferanten nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Für den Fall eines Auftretens höherer Gewalt wird der Lieferant den Besteller unverzüglich informieren.
(8) Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch den Lieferanten beschafft wird, ist dieser Vertreter des Bestellers. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann der Lieferant die entstandenen Kosten zuzüglich 10% der Auftragssumme verlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, daß ein Schaden des Lieferanten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
(9) Der Lieferant behält sich vor, Änderungen in der Ausführung, die technisch notwendig und im Interesse des Lieferanten sind, vorzunehmen, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
(10) Der Vertrag behält auch dann seine Gültigkeit, wenn hinsichtlich der Verwendung des Vertragsgegenstandes notwendige Genehmigung durch Behörden oder Dritte ausbleiben. Der Besteller hat für die Beschaffung aller Unterlagen und Genehmigungen Sorge zu tragen. Sollen die Genehmigung durch den Lieferanten beschafft werden, erteilt ihm der Besteller entsprechenden Auftrag und Vollmacht dazu. Die Kosten für die Beschaffung der Genehmigungen werden dem Besteller separat in Rechnung gestellt. Sollte eine Genehmigung nicht erteilt werden, kann der Lieferant vom Vertrag zurücktreten und dem Besteller die entstandenen Kosten zuzüglich 10 % vom Auftragswert berechnen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden des Lieferanten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
(11) Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
(12) Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(13) Ist der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
3. Montage
(1) Bei übernommen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, daß sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.
(2) In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, daß durch vom Besteller zu vertretende Umstände, Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeit-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers.
(3) Evtl. erforderliche Fremdleistungen können vom Lieferanten auf Rechnung des Bestellers in Auftrag gegeben werden.
4. Preise
Die Berechnung erfolgt, sofern hierüber keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, zu dem am Tag der Lieferung geltenden Nettopreis zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Ändern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Auftragsbestätigung die Kostenfaktoren - insbesondere die Preise für Roh- oder Hilfsstoffe - so können wir Anpassungen der Preise vornehmen. Wir sind bei Anschlußaufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden. Einigen wir uns nicht mit dem Besteller über die Preisanpassung, so hat sowohl der Besteller als auch wir das Recht zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß weiterer Ansprüche.
5. Zahlung
(1) Unsere Rechnungen sind, so weit nichts anderes vereinbart, rein netto innerhalb 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb 8 Tage mit 2% Skonto ab 50,- EUR Auftragswert. Neukunden zahlen bei uns per Lastschrift, Vorkasse oder PayPal (auch mit Kreditkarte).
(2) Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch die ortsüblichen Bankzinsen, zu berechnen, ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.
(3) Kommunen, öffentliche Träger und Vereine zahlen auf Rechnung.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Zahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
7. Versandkosten, Abnahme und Service Leistungen
(1) Der Versand erfolgt mit der DHL oder einem Frachtführer unserer Wahl, auf Rechnung des Bestellers. Es gelten die angegebenen Versandkosten und Sondervereinbahrung, welche beim Artikel im WebShop angezeigt werden. Die Versandkosten werden nach Größe und Gewicht der Ware und der zum Zeitpunkt geltenden Preistabelle des Frachtführers berechnet.
(2) Werden Waren durch den Lieferanten montiert, werden diese beim Besteller bei Fertigstellung übergeben und sind von ihm zu diesem Zeitpunkt abzunehmen. Bei der Abnahme sind erkennbare Mängel sofort aufzunehmen. Gewährleistungsansprüche für erkennbare Mängel bestehen sonst keine.
(3) Aufpreis bei 24-Std.-Lieferservice (Express Services, Samstagszustellung), Sonn- und Feiertagszustellung, Nachnahmegebühr oder bei Auslandslieferung.
8. Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Die Verarbeitung und Benutzung unserer Erzeugnisse geschieht auf Gefahr des Bestellers.
(2) Der Besteller wird die Ware einer Eingangskontrolle unterziehen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich spätestens jedoch innerhalb 7 Tagen nach Eintreffen der Waren am Bestimmungsort unter genauer Begründung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Beanstandungen berechtigen den Besteller nicht, die Annahme der Ware zu verweigern.
(3) Der Besteller hat bei berechtigten Beanstandungen nach unserer Wahl einen Anspruch auf kostenfreie Nachlieferung mangelfreier Ware, falls wir uns nicht mit einer Minderung des Kaufpreises (Herabsetzung der Vergütung) einverstanden erklären. Hält der Besteller die Ware nicht vollständig zur Beseitigung bereit, so verliert er den eventuellen Anspruch auf Ersatzlieferung oder Minderung. Wir werden nach Empfang einer Beanstandung auf eine sofortige Beseitigung der Mängel bedacht sein.
(4) Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird, sowie uns auf Verlangen nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt wird. Für Fremderzeugnisse haften wir nicht. Wir treten jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses an den Besteller ab. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht in angemessener Höhe erfüllt.
(5) Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge.
(6) Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen werden.
9. Gewährleistung für Lichtwerbeanlagen
(1) Für Vorschaltgeräte, Schaltgeräte und sonstige elektrische Ausrüstungen wird ein Jahr Gewährleistung übernommen. Der Lieferant gibt auf sonstige von ihm gelieferte Produkte eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
(2) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn in der beanstandeten Anlage nicht vom Lieferanten bezogene Betriebsgeräte oder Zubehör verwendet wurden. Dies gilt auch, wenn die gelieferten Anlagen von anderen als dem Lieferanten nicht vorschriftsmäßig eingebaut oder bei dem Besteller ordnungswidrig betrieben worden sind bzw. Eingriffe in die Anlage vorgenommen wurden. Handelsübliche bzw. handelsbedingte Farbabweichungen oder Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar. Bei Leuchtmitteln wird eine Betriebsdauer von ca. 10 Nachtstunden täglich zu Grunde gelegt. Auf höherer Betriebsdauer beruhende Fehler etc. stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Ausfall einer einzelnen Leuchtdiode löst noch keinen Gewährleistungsanspruch aus.
(3) Offensichtliche Mängel des Vertragsgegenstandes sind dem Lieferanten vom Besteller unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Eingang der Ware beim Besteller. Anderenfalls ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
(4) Bei von ihm zu vertretenen Mängeln ist der Lieferant zunächst zur Nacherfüllung nach seiner Wahl verpflichtet. Lässt er eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Nacherfüllung wiederholt erfolglos, so hat der Besteller ein Recht auf Zahlungsminderung oder auf Rücktritt vom Vertrag.
(5) Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, sofern der Lieferant nicht nach Gesetz unabdingbar haftet. Die Haftung des Lieferanten ist – sofern gesetzlich zulässig – begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, höchstens auf den jeweiligen Auftragswert.
(6) Alle Ansprüche gegen den Lieferanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren – sofern nicht in diesen Bedingungen anders geregelt – spätestens ein Jahr nach Gefahrübergang auf den Besteller. Sofern unabdingbar länger ist, gilt diese.
10. Urheberrechte
(1) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen. Unsere gestalterische und anwendungstechnische Beratung sollte deshalb sicherheitshalber vor der Nutzung durch den Auftraggeber nach Schutzrechte Dritter geprüft werden. Eine Prüfung über den Auftragnehmer gelten als Auftragserweiterung.
(2) Der Besteller hat das Recht, die Logoentwicklung und Entwürfe zu nutzen und zu vervielfältigen, soweit er sie käuflich erwirbt.
11. Warenrücksendung
Für eine Warenrücksendung, aus welchem Grund auch immer, muß unser schriftliches Einverständnis eingeholt werden. Von jeglicher Rücknahme ausgeschlossen sind Leistungen, die speziell für den Besteller angefertigt wurden, wenn keine Falschlieferung durch unser Verschulden nachgewiesen werden kann. (§ 312d Abs. 4 BGB)
12. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Freudenthal-Werbung Inhaber Roy Freudenthal Maxim-Gorki-Str. 4 01445 Radebeul
E-Mail-Adresse: info@freudenthal-werbung.de Fax: 0351 – 830 82 35
Kein Widerrufsrecht besteht auf Waren welche unter die Ausnahmen des § 312d Abs. 4 BGB fallen:
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.
- Waren die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
- Software, wenn die gelieferten Datenträger vom Käufer entsiegelt werden.
- Software beim kauf als Emailanlage, da die Software/Scriptlösung nicht versiegelt werden kann
13. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.3
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
14. Schadensersatzansprüche
Jegliche Ansprüche des Bestellers aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und erlaubter Handlung, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern von Personen - oder Sachschäden - an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Unsere Haftung beschränkt sich auf den für uns vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Lieferanten. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Lieferanten.
16. Wirksamkeit
Sollte einer dieser Bedingungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Juli 2008
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